Tipps für den Einkauf: Darauf solltest du achten

Du hast gerade den positiven Bescheid erhalten, dass du laktoseintolerant bist? Beim nächsten Gang zum Supermarkt stehst du dann vielleicht rätselnd vor den Regalen und fragst dich, was genau du nun eigentlich essen darfst und vor allem: wie du das erkennst. Dem Rätselraten soll mit diesen kleinen Hilfestellungen und Tipps ein Ende gesetzt werden.

1. Der Blick auf die Visitenkarte: Das Etikett

Beim Einkaufen solltest du nun das Etikett der Lebensmittel sorgfältig unter die Lupe nehmen. Das Etikett ist sozusagen die Visitenkarte des Produktes. Hier findest du folgende Angaben aufgelistet:

• Zutaten- auch jene, die oftmals Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen
• Nährwerte und Energiegehalt
• Haltbarkeit

2. Die Zutatenliste
Milchzucker versteckt sich in der Zutatenliste nicht nur hinter dem Begriff Laktose. Findest du einen der unten stehenden Begriffe auf der Liste, solltest du abwägen, ob du zugreifen möchtest. Beachte auch, dass an erster Stelle die Zutat steht, die den größten Mengenanteil hat. Steht einer der folgenden Begriffe sehr weit unten, heißt das wiederum, dass du- je nach Schweregrad deiner Intoleranz- das Produkt vielleicht sogar verträgst.
Hinter diesen Begriffen steckt Milchzucker:

• Milchzucker
• Laktose
• Laktosemonohydrat
• Milch
• Sahne/Rahm
• Milchpulver
• Molke
• Trockenmilch
• Butter
Hier steckt KEIN Milchzucker drin:

• Laktat
• Milcheiweiß
• Milchsäure
• Milchsäurebakterien/ milchsauer vergoren

3. Packung oder Portion?
Achte beim Blick auf die Zutatenliste auch auf Folgendes: Bezieht sich die Laktoseangabe in Gramm auf eine Portion, oder auf die Gesamtmenge der Packung? Bei einer Portionsangabe vervielfacht sich die Menge an Milchzucker auf die entsprechende Gesamtmenge.

4. Nicht in Stein gemeißelt: Die Inhaltsstoffe können sich ändern
Manche Lebensmittelhersteller ändern die Zusammensetzung ihrer Produkte. Daher lohnt es sich durchaus, regelmäßig auf die Zutatenliste der bekannten Produkte zu schauen.

5. Bäcker, Fleischerei & Co.
Bisher war ein Blick auf die Zutatenliste beim Bäcker oder an der Imbissbude in der Regel nicht möglich. Seit dem 13. Dezember 2014 gibt es in der EU allerdings eine Kennzeichnungspflicht von Allergenen. Das heißt auch für unverpackte bzw. lose Ware: Die Angabe von Allergenen muss entweder mündlich oder schriftlich erfolgen. Das erleichtert natürlich enorm das Einkaufen für Menschen mit Laktoseintoleranz. Ganz darauf verlassen kann man sich bei losen Waren nicht- bei verpackter Ware hingegen schon.

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